Panoramafoto von Lotte mit einem 360 Grad Blick vom Wersener Marktplatz
Bürgerservice
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Frau B. Hindersmann
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Frau B. Niemeyer
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Beglaubigungen von Urkunden und Unterschriften
Nicht beglaubigt werden können Urkunden aus dem Familienstammbuch. Die entsprechenden Abschriften erstellt das Standesamt. Darüber hinaus dürfen Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Bitte bringen Sie zur Beglaubigung von Unterschriften (persönliches Erscheinen ist erforderlich) folgende Unterlagen mit:
Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
Originalbescheid
Zu entrichtende Gebühren:
- Beglaubigung ohne Kopie: 4,00 €
- Beglaubigung mit Kopie: 4,50 €
