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Schiedsmannswesen

Die Schiedsperson hilft, einen Streit oder Konflikt zivil- oder auch strafrechtlicher Art ohne Beteiligung des Gerichts zu lösen. So führt sie u. a. in nachbarrechtlichen Streitigkeiten oder bei Ansprüchen wegen Verletzung der persönlichen Ehre das Schlichtungsverfahren durch.

Gem. §§ 3 und 11 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen sind die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson bei entsprechender Eignung vom Rat der Gemeinde für die Dauer von 5 Jahren zu wählen. Die zu wählenden Schiedspersonen sollen älter als 30 Jahre sein und ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben.

Nähere Informationen über die Aufgaben der gemeindlichen Schiedsmänner siehe auch www.schiedsamt.de

  

Als Schiedsleute verpflichtete Bürgermeister Rainer Lammers (von rechts) Friedhelm Lange und Wilfried Strübbe blumig für eine weitere Amtszeit bis 2017. Foto: Thomas Niemeyer