Panoramafoto von Lotte mit einem 360 Grad Blick vom Wersener Marktplatz
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Angaben nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz
Am 01.03.2005 ist das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 16.12.2004 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz in Kraft getreten. Aus § 17 in Verbindung mit § 1 und der Ehrenordnung des Rates der Gemeinde Lotte ergibt sich für die Mitglieder der Gremien der Gemeinde Lotte die Verpflichtung, folgende Auskünfte zu geben.
- Name, Vorname, Anschrift
- Gegenwärtig ausgeübte Berufe, insbesondere
- bei unselbständiger Tätigkeit: Angabe des Arbeitgebers mit Branche bzw. Dienstherr, Angabe der dienstlichen Stellung bzw. Funktion bei mehreren gleichzeitig ausgeübten Berufen ist der Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit kenntlich zu machen.
- bei selbständigen Gewerbetreibenden: Art des Gewerbes und Angabe der Firma
- bei freien Berufen und sonstigen selbständigen Berufen: Angabe des Berufs und Berufszweiges sowie der Firma
- bei unselbständiger Tätigkeit: Angabe des Arbeitgebers mit Branche bzw. Dienstherr, Angabe der dienstlichen Stellung bzw. Funktion bei mehreren gleichzeitig ausgeübten Berufen ist der Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit kenntlich zu machen.
- Beraterverträge, insbesondere über die entgeltliche Beratung, Vertretung fremder Interessen oder der Erstattung von Gutachten, soweit diese Tätigkeiten außerhalb des von ihnen angezeigten Berufs erfolgen.
- Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 3 des Aktiengesetzes.
- Mitgliedschaft in Organen von rechtlich verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Absatz 1 und Absatz 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen.
- Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen.
- Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.
- Grundvermögen innerhalb des Gemeindegebietes sowie die Beteiligung an Unternehmen mit Sitz oder einer Tätigkeit in der Gemeinde.
Nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz sind die Angaben in geeigneter Form zu veröffentlichen. Entsprechend § 2 der Ehren- ordnung des Rates der Gemeinde Lotte werden die Angaben an dieser Stelle öffentlich bekannt gemacht. Nachfolgend finden Sie die Angaben des Bürgermeisters und der Ratsmitglieder der Gemeinde Lotte als PDF-Dokument.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben bei den Mandatsträgern liegt.
Erklärungsdaten nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz - Bürgermeister und Ratsmitglieder - PDF 47 kb
