Panoramafoto von Lotte mit einem 360 Grad Blick vom Wersener Marktplatz
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Kinderreisepass (früher: Kinderausweis)
Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind nach dem Passgesetz unabhängig vom Alter grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Deshalb wird für Kinder in der Regel ein Kinderreisepass (als Passersatz) ausgestellt.
Informationen zu Einreisebestimmungen der einzelnen Länder finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de.
Der Kinderreisepass gilt ab Ausstellung für sechs Jahre. Er kann dann unter Vorlage eines aktuellen Passbildes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Die Verlängerung muss vor Ablauf des Kinderreisepasses beantragt werden.
Eine Verlängerung des altbekannten Kinderausweises ist nicht möglich. In diesen Fällen ist der neue Kinderreisepass zu beantragen.
Bitte bringen Sie für die Ersterteilung eines Kinderreisepasses folgende Unterlagen mit:
- alter Kinderausweis
- aktuelles Passfoto (biometrische Daten)
- eigenständige Unterschrift bei Kindern ab dem 10. Lebensjahr
- Vorsprache eines Elternteils mit eigenem Ausweis sowie schriftl. Zustimmung und Ausweis des anderen Elternteils bzw. Beschluss des Amtsgerichts bezügl. Sorgerechtsübertragung
für die Verlängerung des Kinderreisepasses bis zum 12. Lebensjahr bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- 1 aktuelles Passfoto (siehe Hinweis unter „Passfoto“)
- eigenständige Unterschrift des Kindes
Zu entrichtende Gebühren:
- Kinderreisepass: 13,00 €
- Verlängerung Kinderreisepass: 6,00 €
