Panoramafoto von Lotte mit einem 360 Grad Blick vom Wersener Marktplatz
Dienstag, 7. Februar 2012
Bürgerservice
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Frau A. Engel
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Lebenspartnerschaftsbegründung
Seit dem 1. August 2001 können zwei Personen gleichen Geschlechts eine Lebenspartnerschaft nach Maßgabe der dazu ergangenen gesetzlichen Bestimmungen begründen.
Die sachliche Zuständigkeit zur Eintragung der Lebenspartnerschaft und zur Entgegennahme der dazu erforderlichen Erklärungen liegt in Nordrhein-Westfalen bei den Standesämtern.
Alles weitere siehe Seite „Anmeldung zur Eheschließung/Lebenspartnerschaft".
